An der Hauptversammlung vom 21. Mai 2026 standen nur wenige Richtlinienänderungen zur Abstimmung. Alle wurden angenommen.
Die Hauptversammlung hat folgenden Richtlinienänderungen im Bereich Anbau zugestimmt:
- Die Immunokastration und der Einsatz von Medikamenten (z.B. Improvac) zur Verhinderung der Trächtigkeit ist für alle Tierarten verboten (4.9.4. Haltung – Allgemein). • Die Verwendung des Geflügel-Fonds wurde neu definiert und allgemeiner umschrieben, er dient der Förderung der biologischen Geflügelzüchtung. Zudem entscheidet neu der Vorstand über die Höhe des Betrags (4.9.4.6. Haltung von Junghähnen).
- Über die Höhe der Lenkungsabgabe beim Einstallen von Knospe-Junghennen entscheidet neu der Vorstand (4.9.7.7. Geflügel).
- Die Brutentnahme als Massnahme zur Bekämpfung der Varroa wird gestrichen (4.11.3.7. Bienengesundheit).
Folgende Richtlinienänderungen bedürfen keiner Zustimmung der Hauptversammlung und werden per 1.1.2027 in Kraft treten:
- Per 1.1.2027 ist Kupfer neu auch für Kartoffeln und Tomaten erlaubt ohne Ausnahmebewilligung und Vermarktungsauflagen. Diese Anpassung erfolgt in Anlehnung an die internationale Demeter-Richtlinie (Anhang 4: Zugelassene Massnahmen und Wirkstoffe zur Pflanzenpflege und -behandlung).
- Bei Kernobst sind zur Bekämpfung des Feuerbrands maximal 1.5 kg/ha Kupfer erlaubt (Anhang 4: Zugelassene Massnahmen und Wirkstoffe zur Pflanzenpflege und -behandlung).
- Die Abtränkquote für Kälber bleibt im Jahr 2027 bei 50 % (Anhang 11: Abtränkpflicht).
Das Richtliniendokument 2027 wird im Herbst 2026 veröffentlicht.
An der HV wurde über diverse weitere Geschäfte, unter anderem die Fusion entschieden. Zum Artikel