Umstellen auf Demeter
Hier finden Höfe, Weinbaubetriebe, Gärtnereien und Imkereien alle Informationen rund um die Umstellung auf Demeter.
Das Wichtigste in Kürze
Mit der Umstellung auf Demeter und der Zertifizierung zeigen Sie, dass Sie Ihren Hof biodynamisch bewirtschaften und die Richtlinien von Demeter einhalten. Sie gehen einen Vertrag mit Demeter Schweiz ein.
Die Umstellung auf Demeter dauert ein Jahr, wenn bereits seit mindestens zwei Jahren eine Bio- oder Bio-Suisse-Zertifizierung vorliegt. Die Umstellung ohne bestehende Bio-Zertifizierung dauert drei Jahre.
Die Umstellung ist nur gesamtbetrieblich und in einem Schritt möglich. Eine Umstellberatung sowie der Besuch des Einführungs- und des Präparatekurses sind für Umsteller*innen obligatorisch.
Die Demeter-Richtlinien müssen bereits während der Umstellung vollumfänglich eingehalten werden.
Die Details zur Umstellung finden Sie im Kapitel 4.10 «Umstellung Erzeugung» der Richtlinien.
Ihre Ansprechperson
Anmeldung und Fristen
Wer seinen Betrieb auf Demeter umstellen möchte, sollte Fristen und Abläufe frühzeitig im Blick haben. Für Bio-Betriebe ist die Umstelldauer verkürzt.
Die Umstellungszeit beginnt jeweils am 1. Januar. Die Anmeldung muss bis am 31. Dezember des Vorjahres erfolgen.
Betriebsleiter*innen, die den Einführungskurs oder die biodynamische Ausbildung bereits absolviert haben oder diese aktuell absolvieren, haben die Möglichkeit, ihren Betrieb bis am 30. März rückwirkend auf den 1. Januar anzumelden.
Betriebe, die von konventionell auf Bio bzw. Demeter umgestellt werden und Direktzahlungen beziehen, müssen die Umstellung bis am 31. August dem Kanton melden. Idealerweise erfolgt die Meldung auch an bio.inspecta und die Demeter-Geschäftsstelle.
Umstellung von Bio* oder Knospe auf Demeter
| Jahr | Labelnutzung |
|---|---|
| 1. Jahr: Umstellungsjahr (U3) | «Demeter in Umstellung»: Pflanzliche Erzeugnisse ab neuer Ernte, tierische Erzeugnisse ab 1. Mai |
| 2. Jahr: Voll Demeter-zertifiziert | «Demeter in Umstellung»: Pflanzliche Erzeugnisse ab neuer Ernte, tierische Erzeugnisse ab 1. Januar* |
Umstellung von konventionell auf Demeter
| Jahr | Labelnutzung |
|---|---|
| 1. Jahr: Umstellungsjahr (U1) | Keine Auslobung von Demeter |
| 2. Jahr: Umstellungsjahr (U2) | «Demeter»: Pflanzliche Erzeugnisse ab neuer Ernte, tierische Erzeugnisse ab 1. Januar |
| 3. Jahr: Umstellungsjahr (U3) | «Demeter in Umstellung»: 1. Januar – 31. Dezember |
| 4. Jahr: Voll Demeter-zertifiziert | «Demeter»: Pflanzliche Erzeugnisse ab neuer Ernte, tierische Erzeugnisse ab 1. Januar |
Mitgliederbeitrag und Gebühren
Demeter-Betriebe bezahlen einen Mitgliederbeitrag, der auf der Fläche oder dem Tierbestand basiert. Je nach Betrieb kommen weitere Gebühren hinzu.
Die jährlichen Kosten für die Mitgliedschaft bei Demeter Schweiz für einen Betrieb setzen sich aus verschiedenen Beträgen zusammen. Für Betriebe in der Tal- und Hügelzone wird die Fläche berücksichtigt, für Betriebe der Bergzone die Anzahl Grossvieheinheiten.
Der Minimalbeitrag für landwirtschaftliche Betriebe ist CHF 200.
Für Legehennenbetriebe kommt ein Beitrag für die Förderung der biologischen Geflügelzüchtung von CHF 1 pro Legehenne jährlich hinzu.
Ab einem CHF 150’000 mit Demeter-Produkten wird eine Lizenz- und Markennutzungsgebühr erhoben.
Einführungskurse und Weiterbildung
Der Besuch des Einführungs- sowie des Präparatekurses ist obligatorisch für neue Bewirtschafter*innen und Betriebsleiter*innen.
In den ersten fünf Jahren der Mitgliedschaft muss jährlich eine Weiterbildung besucht werden. In vereinzelten Fällen sind diese Pflichten aufgehoben, siehe Demeter-Richtlinien, Kapitel 4.3.
Umstellberatung
Die Umstellberatung ist obligatorisch und kostenpflichtig.
Die Beratung muss vor Ablauf des ersten Umstelljahrs erfolgt sein.
Im Sinne einer Entscheidungshilfe kann die Beratung auch vor der Umstellung erfolgen. Die Geschäftsstelle vermittelt einen zum Betrieb passenden Umstellberater. Dieser kommt auf den Hof und bespricht die Grundsätze der biologisch-dynamischen Landwirtschaft und beantwortet Fragen.
Landlose Imker*innen
Landlose Imker*innen können sich auch zertifizieren lassen.