Einfach geregelt, gut organisiert
Von A bis Z, von Ausnahmebewilligung bis Zertifizierung: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu richtlinienrelevanten Themen sowie zum Vorgehen bei Betriebsleiter*innenwechseln oder Kündigung.
Formulare und Merkblätter
Für die Demeter-Kontrolle durch bio.inspecta benötigen Sie spezifische Dokumente. Diese, sowie Merkblätter zu richtlinienrelevanten Themen, finden Sie hier:
Ihre Ansprechperson
Kontrolle und Zertifizierung
Demeter arbeitet für Kontrolle und Zertifizierung mit bio.inspecta zusammen. Alle Demeter-Betriebe müssen bei bio.inspecta angemeldet sein. Sie werden regelmässig überprüft.
Jeder Demeter-Betrieb wird einmal pro Jahr von bio.inspecta kontrolliert. Dabei wird geprüft, ob die Demeter-Richtlinien eingehalten werden. Die Kontrolle erfolgt gemeinsam mit jener von Bio Suisse. Zusätzlich können unangekündigte Kontrollen stattfinden.
Im Rahmen der Kontrolle müssen Landwirt*innen verschiedene Dokumente vorlegen.
Ihre Ansprechperson
Mitgliederbeitrag und Gebühren
Demeter-Betriebe bezahlen einen Mitgliederbeitrag, der auf der Fläche oder dem Tierbestand basiert. Je nach Betrieb kommen weitere Gebühren hinzu.
Die jährlichen Kosten für die Mitgliedschaft bei Demeter Schweiz für einen Betrieb setzen sich aus verschiedenen Beträgen zusammen. Für Betriebe in der Tal- und Hügelzone wird die Fläche berücksichtigt, für Betriebe der Bergzone die Anzahl Grossvieheinheiten.
Der Minimalbeitrag für landwirtschaftliche Betriebe ist CHF 200.
Für Legehennenbetriebe kommt ein Beitrag für die Förderung der biologischen Geflügelzüchtung von CHF 1/Tier jährlich hinzu.
Ab einem Umsatz von CHF 150’000 mit Demeter-Produkten wird eine Lizenz- und Markennutzungsgebühr erhoben.
Ihre Ansprechperson (Mitgliederbeitrag)
Ihre Ansprechperson (Dusta)
Mitgliederbeitrag
| Tal- und Hügelzone (VH) | |
| Grundbeitrag landwirtschaftliche Nutzfläche | CHF 46/ha |
| Offene Ackerfläche | CHF 21/ha |
| Spezialkulturen: Gemüse, Dauerkulturen, gedeckte Kulturen, Reben | CHF 42/ha |
| Bergzone 1-4 | |
| Grundbeitrag DGVE | CHF 31/DGVE |
| Offene Ackerfläcke | CHF 21/ha |
| Spezialkulturen: Gemüse, Dauerkulturen, gedeckte Kulturen, Reben | CHF 21/ha |
| Pilzbetriebe | CHF 15/t |
| Landlose Imker*innen | CHF 125 |
Betriebsübergabe und Kündigung
Betriebsübergabe
Eine Übergabe des Betriebs ist jederzeit möglich. Der Betriebsleiter*innenwechsel muss bio.inspecta gemeldet werden. Diese leitet die Meldung an die Demeter-Geschäftsstelle weiter. Bleibt ein Hof nach der Betriebsübergabe Demeter-zertifiziert, bleibt er Mitglied bei Demeter Schweiz.
Die Demeter-Geschäftsstelle nimmt mit der neuen Betriebsleitung Kontakt auf und informiert über die nötigen administrativen Schritte.
Die bisherige Betriebsleitung kann als Einzelmitglied beim Verein bleiben.
Neue Betriebsleiter*innen müssen den Demeter-Einführungskurs sowie den obligatorischen Präparatekurs besuchen. Zudem muss in den ersten fünf Jahren nach der Übernahme jährlich eine Weiterbildung nachgewiesen werden.
Kündigung
Die Kündigung ist jeweils auf das Ende des Folgemonats möglich. Die Kündigung muss der Demeter-Geschäftsstelle und bio.inspecta gemeldet werden.
Ab Kündigungsdatum darf das Demeter-Logo nicht mehr genutzt werden. Es muss von Webseiten, Werbematerial, Drucksachen etc. entfernt werden. Das Hofschild muss abmontiert werden.
Vor der Kündigung verpackte und mit dem Demeter-Logo etikettierte Produkte dürfen auch nach der Kündigung in den Verkauf gebracht werden.