Informationen und Services
Alles für die Praxis im Bereich Verarbeitung und Handel: Produkte anmelden und korrekt kennzeichnen, Ausnahmebewilligungen, Gebühren und Kosten.
Produkte anmelden
Wer Demeter-Produkte herstellt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt, muss diese als Lizenzprodukte bei Demeter Schweiz anmelden.
Produkte- und Etikettenfreigabe
Wenn ein neues Produkt eingeführt wird oder wenn bei einem Produkt eine Änderung in der Zusammensetzung oder der Verarbeitungsmethode vorgenommen wird, muss dies grundsätzlich zur Freigabe angemeldet werden. Eine Anmeldung zur Freigabe ist auch dann fällig, wenn die Etikette oder die Verpackung eines Produkts verändert werden.
Ablauf Produktanmeldung
- Demeter-Lizenzgesuchsformular vollständig ausfüllen. Akzeptiert werden auch die äquivalenten Formulare von Bio Suisse oder von bio.inspecta.
Bei Etikettenanpassungen und Handelsprodukten unter eigenem Namen reicht das Einreichen des Guts zum Druck. - Formular auf die Easy-Cert-Cloud von bio.inspecta (Modul: Orders) hochladen. Nebst dem Formular müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Label-Etikette oder Gut zum Druck der Konsumverpackung
- Verpackungsspezifikation der Primärverpackung
- Zertifikate der Lieferan*innen oder Produzent*innen
- Je nach Gesuch: Bescheinigung GVO-Freiheit, separates Rezepturblatt, Prozessbeschrieb etc.
- Bio.inspecta leitet alle Unterlagen an Demeter weiter.
- Freigabe und Lizenzierung durch Demeter
- Bio-Freigabe und Zertifizierung durch bio.inspecta
Hinweis für doppelt gelabelte Produkte (Demeter und Knospe): Produkte wie oben beschrieben anmelden. Dokumente zur Freigabe zusätzlich an Bio Suisse senden:verarbeitung@bio-suisse.ch
Ausnahmebewilligung
Kann eine Demeter-Richtlinie vorübergehend nicht eingehalten werden, kann eine Ausnahmebewilligung beantragt werden. Die angestrebte Massnahme darf erst nach Erteilung der Ausnahmebewilligung umgesetzt werden.
Typische Gründe für die Beantragung einer Ausnahmebewilligung sind zum Beispiel Demeter-Rohstoffe, die temporär nicht verfügbar sind oder ein akuter Schädlingsbefall, der ausserordentliche Massnahmen erfordert.
Ausnahmebewilligungen dienen nicht dazu, die Demeter-Richtlinien dauerhaft zu umgehen. Die möglichen Ausnahmebewilligungen sind in Anhang II zu Kapitel 7 der Demeter-Richtlinien aufgeführt.
Ist eine angestrebte Massnahme in der Liste der Ausnahmebewilligungen nicht aufgeführt, ist das weitere Vorgehen mit der Demeter-Geschäftsstelle zu klären.
Ausnahmebewilligung beantragen
- Stellen Sie sicher, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung gegeben sind. Beispiel: Ihr Lieferant kann einen Rohstoff vorübergehend nicht in Demeter-Qualität liefern – fragen Sie mindestens zwei weitere Lieferanten an. Eine allfällige Nichtverfügbarkeit ist schriftlich zu dokumentieren.
- Füllen Sie eines der untenstehenden Formulare vollständig aus und begründen Sie den Antrag schriftlich.
- Senden Sie das Formular an verarbeitung@demeter.ch.
- Die Richtlinienkommission prüft Ihren Antrag in der Regel innerhalb von drei bis zehn Tagen. In komplexen Fällen oder bei erforderlicher Länderausnahmegenehmigung durch BFDI kann die Prüfung länger dauern.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine befristete Ausnahmebewilligung.
- Dieser Prozess muss abgeschlossen sein, bevor die beantragte Massnahme ergriffen wird.
Ihre Ansprechperson
Gebühren und Kosten
Die Gebühren für die Nutzung der Marke Demeter richten sich nach dem jeweiligen Partnermodell. Die Kosten für die Kontrolle und Zertifizierung werden direkt von der Bio-Kontrollstelle in Rechnung gestellt.
Für alle Vertragspartner*innen von Demeter Schweiz ist die Mitgliedschaft bei Demeter Schweiz verbindlich. Je nach Modell fallen zusätzlich unterschiedliche Gebühren an. Die Details sind im Anhang IV, Gebührenordnung, der Demeter-Richtlinien geregelt.
Kennzeichnung und Logo
Demeter-Produkte können mit verschiedenen Varianten des Demeter-Logos ausgezeichnet werden. Die korrekte Verwendung der Logos ist im «Leitfaden Verpackungsdesign» geregelt. Jede Logo-Verwendung muss durch die Geschäftsstelle freigegeben werden.
Das Demeter-Logo darf ausschliesslich für Demeter-zertifizierte Produkte verwendet werden. Voraussetzungen sind ein gültiger Vertrag mit Demeter Schweiz und eine Zertifizierung durch die Kontrollstelle.
Produktetiketten müssen vor der Verwendung durch die Demeter-Geschäftsstelle freigegeben werden. Dies gilt auch für Marketing- und Informationsmaterialien mit dem Demeter-Logo.
Klassisches Demeter-Logo
In der Regel kommt das klassische Demeter-Logo in den Farben Orange und Grün mit weisser Schrift zum Einsatz. Wird für Etiketten oder Umverpackungen nur eine Druckfarbe verwendet, ist eine monochrome Logo-Variante in Absprache mit der Richtlinienkommission Verarbeitung und Handel möglich. In diesem Fall kann das Logo in Gold, Silber, Schwarz/Weiss, einschliesslich Graustufen, genutzt werden. Die detaillierten Vorgaben finden Sie im Leitfaden Verpackungsdesign.
Logo Demeter Suisse
Das Demeter-Suisse-Logo darf für Produkte verwendet werden, die zu mindestens 90 % aus in der Schweiz produzierten, landwirtschaftlichen Rohstoffen bestehen, und die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hergestellt wurden. Die detaillierten Vorgaben lesen Sie im Leitfaden Verpackungsdesign.
Demeter-Logo «in Umstellung»
Die Verwendung des Umsteller-Logos wird in den Demeter-Richtlinien im Kapitel 4.10.5. «Umstellungszertifizierung» geregelt.
Für andere Logo-Varianten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
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Kontakt
Für Fragen zu Verarbeitung und Handel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.