Im Dezember 2025 hat der Vorstand mit der Unterstützung der Kommission für Richtlinien (KfR) einstimmig beschlossen, die Abtränkquote im Jahr 2027 bei 50% zu belassen.
Die bisher vorgesehene jährliche Steigerung um 10% wird für ein Jahr ausgesetzt. Dadurch haben alle beteiligten Akteure mehr Zeit für die Umsetzung, ohne das langfristige Ziel der 100% Abtränkquote aus den Augen zu verlieren.
Im Zuge dieser Anpassung haben wir auch das Merkblatt zur Abtränkpflicht aktualisiert. Es fasst die aktuellen Vorgaben übersichtlich zusammen und dient als Hilfestellung. Die neueste Version steht ab sofort auf der Website zur Verfügung.