Wertvolle Lebensmittel mit Bewusstsein erzeugen

1. RICHTLINIEN

Die Richtlinien von Demeter Schweiz

Verein für biologisch-dynamische Landwirtschaft | Schweizerischer Demeter-Verband

  • Demeter-Richtlinien
    • Erzeugung >> Kapitel 4
    • Hinweis: Holzabfälle und Holzasche (auch von unbehandeltem Holz) dürfen gemäss aktuellem schweizerischen Recht nicht als Düngemittel verwendet werden und sind gesondert zu entsorgen. In der Richtlinie wird Anhang 3, Kapitel 2.2 per 1.1.2025 entsprechend angepasst.
    • Verarbeitung >> Kapitel 5-7
    • Kennzeichnung >> Kapitel 8
    • Imkerei >> Kapitel 4.9.8
    • Wein-Bereitung (Keller) >> Kapitel 7.13
  • Gestaltungshandbuch Logoplatzierung/Etiketten-Gestaltung

Weitere Richtlinien

Statuten

Statuten des Vereins für biologisch-dynamische Landwirtschaft
Sitzungsprotokolle, Jahresbericht, Leitbild, HV-Unterlagen une weitere Infos finden sich auf der Vereinsseite.

2. MERKBLÄTTER und FORMUALRE

1.     Demeter-Umsatzmeldung: Neu online eingeben
  • Als Demeter Produzent*in werden Sie gebeten, jährlich Ihre Umsätze mit Demeter-Produkten zu melden. Neu erfolgt die Umsatzmeldung vereinfacht über eine digitale Plattform auf unserer Website: https://dusta.demeter.ch. Sie werden jeweils von der Geschäftsstelle per Mail informiert, ab wann die Umsatzmeldungen fürs Vorjahr eingetragen werden können; Zugangsinfos s. Mail vom 24.10.2022. Bei Fragen wenden Sie sich an Claudia Frick, c.frick@demeter.ch, 061 706 96 44
  • Gebührenordnung Produzent*innen
2.     Lohnverarbeitung
3.     Antibiotika-Formulare
4.     Kontrollformular
5.     Merkblätter Rind
6.     Merkblätter Nichtwiederkäuer; Geflügel und Schweine
7.     Merkblatt Bienen auf Demeter-Betrieb
8.     Merkblatt Kirschessigfliege
9.     Merkblatt Rebnetze
  • Merkblatt Rebnetze, Agroscope: Empfehlung: Seitliche Netze sollen bevorzugt werden. Wenn seitliche Netze gar nicht möglich sind, sollen engmaschige statt grobmaschige Netze verwendet werden. Das korrekte Anbringen und regelmässige Kontrollieren ist zum Schutz von Vögeln und Reben zentral.
10.   Kennzeichnung biologischer Lebensmittel
11.   Biodynamischer Stammanstrich
12.   Bodenlockerung
13.   Selbstkontrolle Schlachthof Gross- und Kleinvieh: Checkliste für Kleinbetriebe
14.   Hefestarter (Pied de Cuve)

3. WEITERE FORMULARE

4. BETRIEBSENTWICKLUNGSGESPRÄCHE

5. KOMMISSION FÜR RICHTLINIENFRAGEN

6. HILFREICHE INFOS

7. HANDHABUNG RÜCKSTANDSFÄLLE

Verarbeiter*innen oder Produzent*innen melden bei einem Rückstandsfall alle betroffenen Produkte, die sie der bio.inspecta melden, mit demselben Mail auch dem Team Demeter-Verarbeitung: verarbeitung@demeter.ch. Dies gilt für die Fälle 2 bis 5 gemäss der Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im bio-Bereich des Bundes. Das Formular zur Meldung von Rückständen und weitere wertvolle Informationen rund um Rückstände finden Sie auf der Website der Bio Suisse.

Vorbehalt Vermarktungsentscheid

In der Regel gilt der Vermarktungsentscheid der Zertifizierungsstelle, welcher gegebenenfalls in Absprache mit der zuständigen Vollzugsbehörde erfolgt, auch für die Vermarktung mit dem Demeter-Logo. Die Markenschutzkommission behält sich in Einzelfällen jedoch vor, Produkte vorübergehend oder definitiv für die Vermarktung mit dem Demeter-Logo zu sperren, unabhängig vom Entscheid der Zertifizierungsstelle.

Ein Anliegen der biodynamischen Landwirtschaft ist, dass möglichst auf allen Demeter-Betrieben Bienenvölker gehalten werden, auch wenn die Bienen nicht nach den Demeter-Richtlinien gepflegt werden können. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Bienen auf dem Demeter-Hof“.

In der Demeter-Bienenhaltung dürfen die Bienenvölker ihren Wabenbau als Naturwabenbau errichten. Grundlage für Fortpflanzung, Vermehrung, Verjüngung und züchterische Entwicklung ist der Schwarmtrieb. Eigener Honig ist wesentlicher Bestandteil der Wintervorräte der Bienen. Wenn Sie sich für die wesensgemässe Imkerei gemäss Demeter-Richtlinien engagieren möchten, finden Sie Informationen zur Anmeldung im Merkblatt „Bienen auf dem Demeter-Hof“.

1. RICHTLINIEN

Demeter-Richtlinien

  • Imkerei >> Kapitel 4.9.8

2. MERKBLÄTTER

  1. Merkblatt Bienen auf dem Demeter-Hof
  2. Merkblatt Honigkennzeichnung Demeter
    Informationen zur korrekten Deklaration von Honig aus Demeter-Imkerei
  3. Merkblatt Landlose Imker*innen
  4. Imkereivertrag Landlose Imker*innen
  5. FiBL-Merkblatt zur Bio- und Demeter-Imkerei: nützliche Informationen zu erlaubten Mitteln und Massnahmen im Vergleich, Deklaration etc.

3. VERTRÄGE

Imkereivertrag Landlose Imker*innen

Für den Import, den Handel und die Verarbeitung von Demeter-Produkten ist eine Demeter-Kontrolle und Zertifizierung nötig. Ausserdem brauchen Sie einen gültigen Markennutzungsvertrag mit dem Schweizerischen Demeter-Verband. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 2 im Merkblatt „Lizenznehmer werden“. Für Detailhandelsunternehmen gelten zusätzlich die Grundsätze für die Zusammenarbeit.

1. RICHTLINIEN

2. UMSATZMELDUNG

  • Als Demeter-Lizenznehmer*in werden Sie gebeten, jährlich Ihre Umsätze mit Demeter-Produkten zu melden. Die Umsatzmeldung erfolgt über eine digitale Plattform auf unserer Website: https://dusta.demeter.ch. Sie werden jeweils von der Geschäftsstelle per Mail informiert, ab wann die Umsatzmeldungen fürs Vorjahr eingetragen werden können.

3. MERKBLÄTTER

4. FORMULARE

5. HANDHABUNG RÜCKSTANDSFÄLLE

Verarbeiter*innen oder Produzent*innen melden bei einem Rückstandsfall alle betroffenen Produkte, die sie der bio.inspecta melden, mit demselben Mail auch dem Team Demeter-Verarbeitung: verarbeitung@demeter.ch. Dies gilt für die Fälle 2 bis 5 gemäss der Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im bio-Bereich des Bundes. Das Formular zur Meldung von Rückständen und weitere wertvolle Informationen rund um Rückstände finden Sie auf der Website der Bio Suisse.

Vorbehalt Vermarktungsentscheid

In der Regel gilt der Vermarktungsentscheid der Zertifizierungsstelle, welcher gegebenenfalls in Absprache mit der zuständigen Vollzugsbehörde erfolgt, auch für die Vermarktung mit dem Demeter-Logo. Die Markenschutzkommission behält sich in Einzelfällen jedoch vor, Produkte vorübergehend oder definitiv für die Vermarktung mit dem Demeter-Logo zu sperren, unabhängig vom Entscheid der Zertifizierungsstelle.

Das Demeter-Gastrokonzept betrifft die Gesamtküche. Für die Verwendung des Demeter-Logos auf Ihrer Speisekarte oder Ihrer Website ist eine Demeter-Kontrolle und Zertifizierung nötig sowie ein Markennutzungsvertrag mit dem Schweizerischen Demeter-Verband.

Demeter-Richtlinie, Kapitel 7.23

Vergleich Demeter Gastro-Konzept – Gastro-Konzept «light»

Demeter-Gastrokonzept – mit Verwendung des Demeter-Logos auf Speisekarte, Website usw.

1) Anforderungen | Richtlinien

2) Weiterführende Infos

Demeter Gastrokonzept «light»: Keine Logoverwendung, Deklaration von DEMETER auf Speisekarte

Für nicht kontrollierte und zertifizierte Betriebe gibt es folgende Möglichkeit, Demeter auf der Speisekarte auszuloben:

  • Bei der Herkunft der Zutaten kann geschrieben werden, dass die Zutaten von einem Demeter-Hof stammen
    z.B.: „Fleisch vom Demeter-Hof xy“
  • Auf der tagesaktuellen Speisekarte können einzelne Zutaten als Demeter ausgelobt werden:
    z.B. „Kartoffelsuppe, Demeter-Kartoffeln vom Hof xy“

Die Selbstdeklaration bietet dem Unternehmen eine kommunikative Einbindung in die Demeter Kanäle.

Das Demeter-Logo darf nicht genutzt werden. Dies ist den kontrollierten und zertifizierten Betrieben vorbehalten.

Wie sind die Richtlinien des Vereins für biologisch dynamische Landwirtschaft Schweiz und des Schweizerischen Demeter-Verbandes aufgebaut?

Die Richtlinien bauen auf den

  1. Richtlinien von Biodynamic Federation – Demeter International
  2. Richtlinien von Bio Suisse
  3. Verordnungen des Bundes

Demeter Schweiz ist Mitglied der beiden erstgenannten Organisationen und hat entsprechend je ein Mitstimmrecht bei der Erlassung von Richtlinien.

Bio Suisse: Je mehr Produzent*innen ihre Erstmitgliedschaft zu Demeter wechseln, desto mehr Sitze und somit Stimmen bekommt Demeter an der Delegiertenversammlung.

Wer bestimmt neue Demeter-Richtlinien für die Schweiz?

Die Richtlinienkapitel 1, 2, 3 und 7 werden von der Kommission für Richtlinienfragen (KfR) und der Markenschutzkommission (MSK) gemeinsam im jeweiligen Aufgabenbereich verantwortet. Es sind grundlegende Anforderungen, die sowohl für Produzent*innen wie auch für Lizenznehmer*innen gelten. Das Richtlinienkapitel 4 wird durch die KfR ausgearbeitet und durch die Hauptversammlung des Vereins verabschiedet. Es gilt für alle Produzent*innen.

Die Richtlinienkapitel 5 und 6 werden in Zusammenarbeit mit dem Handel und den Verarbeiter*innen durch die MSK ausgearbeitet und vom Vorstand des Schweizerischen Demeter-Verbandes verabschiedet. Die Vorgaben zu Verarbeitung, Lohnverarbeitung sowie Kennzeichnung gelten sowohl für Lizenznehmer*innen wie auch für Hofverarbeiter*innen.

Lesen Sie mehr dazu in den Demeter-Richtlinien, Kapitel 3.7.

  1. Finden Sie Ihre gewünschte Richtlinie, indem Sie nach Begriffen in den Titeln suchen:
    a. Suchfeld öffnen mit folgender Tastenkombination: PC: Control und F | Mac: Command und F
  2. Öffnen Sie die gewünschten Richtlinien, indem Sie auf diese klicken.
  3. Suchen Sie konkreter in einem einzelnen Dokument: Öffnen Sie mit der obigen Tastenkombination das Suchfeld und geben Sie den Suchbegriff ein.
  4. Allenfalls müssen Sie verschiedene, verwandte Suchbegriffe eingeben.
  5. Ist in den Richtlinien von Demeter Schweiz nichts zu Ihrem Stichwort festgehalten, dann gelten die Bestimmungen in den Richtlinien von Bio Suisse.
  6. Ist dort ebenfalls nichts geregelt, greifen die Vorgaben auf folgenden Ebenen:
    a. Bund: Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnung, Direktzahlungsverordnung
    b. Kantone: entsprechendes Landwirtschaftliches Amt
  7. Wenn diese Suche nichts ergibt, kontaktieren Sie uns per Mail:
    a. Landwirtschaft
    b. Verarbeitung, Handel, Gastronomie

Die Richtlinien von Demeter Schweiz sind staatlich anerkannt. In ihnen sind die Minimalanforderungen dargestellt, die zu erfüllen sind, um die Demeter-Anerkennung zu erhalten. Die Schweizerischen Demeter-Richtlinien erfüllen die Richtlinien von Biodynamic Federation Demeter International, die Knospe-Richtlinien der Bio Suisse, die Bundes Bio-Richtlinien sowie die EU Bio-Richtlinien

Koordination Junghahn-Aufzucht

Jedem Hähnchen sein Plätzchen!

  • Suchen Sie einen Platz für Hähnchen zum Mästen?
  • Können Sie Plätze für die Junghahn-Aufzucht bieten?

Auf biomondo.ch können Gesuche platziert und Angebote gefunden werden. Direktlink: https://www.biomondo.ch/de/search?categoryId=224