Betriebe, welche auf die biologisch-dynamische Bewirtschaftung umstellen, müssen sich bis am 31.12.2018 angemeldet haben, damit das Jahr 2019 als Umstelljahr gilt.
Betriebsleiter, welche den Einführungskurs oder die biodynamische Ausbildung bereits absolviert haben oder aktuell dabei sind, diesen/diese zu besuchen, haben die Möglichkeit, ihren Betrieb bis am 30.03. 2019 anzumelden.