Streichelzoos‚ die Kindern erlauben, Bibeli, Chüngeli oder Meerschweinchen zu beobachten und auf den Arm zu nehmen, sind an vielen Messen und Landwirtschaftsausstellungen Programm. Die revidierte Tierschutzverordnung, die der Bundesrat im Januar verabschiedet hat und die seit dem 1. März 2018 in Kraft ist, setzt dem ein Ende. Unter anderem verbietet das neue Gesetz, typische Flucht- und Beutetiere wie Küken und Kleinnager an temporären Publikumsausstellungen zu streicheln oder in die Hand zu nehmen. Es handelt sich dabei um klassische Fluchttiere. Wenn diese von Menschen von oben herab berührt werden, wirkt das für die Bibeli wie ein Angriff, was enormen Stress auslöst.

Gezeigt werden dürfen diese Tierarten weiterhin an Veranstaltungen, sofern sie in einem artgerechten Gehege gehalten werden, in denen ihnen Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Das Verbot gilt nicht für dauerhaft eingerichtete Streichelzoos, zum Beispiel auf Bauernhöfen, weil dort mit weniger Besuchern innerhalb kurzer Zeit zu rechnen ist.