Die Kommission für Richtlinienfragen erliess aufgrund der Trockenheit eine generelle Ausnahmebewilligung für den Futterzukauf. Diese generelle Ausnahmebewilligung ist nur noch bis zum 31.12.2018 wirksam.
Ab dem 1.1.2019 gelten die Bestimmungen für den Futterzukauf gemäss Richtlinie Anbau 2019.