Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Futterknappheit hat die Kommission für Richtlinienfragen folgenden Entscheid erlassen bezüglich des Futterzukaufs:

  • Zukauf von biologischem Grundfutter aus Inlandproduktion bis zu 35% des Gesamtbedarfes: möglich ohne Ausnahmebewilligung
  • Zukauf von biologischem Grundfutter aus den europäischen Ländern bis zu 35% des Gesamtbedarfes: möglich ohne Ausnahmebewilligung
  • Zukauf von konventionellem Grundfutter aus Inlandproduktion bis zu 10% des Gesamtbedarfes:
  • Zukauf von konventionellem Grundfutter aus Inlandproduktion bis zu 10% des Gesamtbedarfes: Einkauf erlaubt mit Ausnahmebewilligung auf Stufe Bio Suisse: muss eingegeben werden und wird erteilt durch die bio.inspecta. Konventionelles Futter darf nur an Tiere verfüttert werden, welche während dieser Fütterungsperiode weder Milch oder Fleisch produzieren. Das Futter sollte wenn möglich von Betrieben stammen, welche nicht intensiv anbauen.
  • Zukauf von konventionellem Grundfutter aus europäischen Ländern: nicht möglich

Wenn die Menge des zugekauften Futters die freigegebenen Grenzen übersteigt, muss vorgängig eine Ausnahmebewilligung beantragt werden bei der Kommission für Richtlinienfragen. Erst wenn diese zugestimmt hat, ist der Zukauf konform.

Die bio.inspecta und die Bio Suisse sind über diesen Erlass informiert.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

Susanne Huber, Kommission für Richtlinien Landwirtschaft
Geschäftsstelle Demeter Schweiz, Liestal

Tel. +41 61 706 96 48 Montag und Mittwoch
Mobile +41 76 420 66 02 Montag und Mittwoch
E-Mail