Stiftungszweck: Bio-Landwirtsbetriebe erwerben …

Die Stiftung Lebendige Höfe wurde 2017 vom Verein für biodynamische Landwirtschaft gegründet. Im Stiftungsrat sitzen VertreterInnen des biologischen Landbaus und von Umweltverbänden. Die Stiftung hat den Zweck, biologisch und biologisch-dynamisch bewirtschaftete Höfe zu erwerben und dauerhaft der biologischen Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen.

… und für den Biolandbau erhalten

Das von der Stiftung gehaltene Land wird Selbstbewirtschafter*innen in langdauernden Pachtverträgen für mindestens 30 Jahre verpachtet. Es bleibt der biologischen Bewirtschaftung erhalten und muss von den PächterInnen nicht käuflich erworben werden.

Erster Hoferwerb im Kanton Schaffhausen

Die Übernahme des Hofes „am Stei“ in Siblingen konnte im August 2020 trotz grosser Hürden, die dem Hoferwerb durch eine Stiftung im Weg standen, erfolgreich abgeschlossen werden. Gemeinsam arbeiteten die zuständigen Behörden des Kantons Schaffhausen und Vertreter der Stiftung Verträge aus, welche es dem Landwirtschaftsamt des Kantons Schaffhausen ermöglichten, eine Bewilligung für den Erwerb eines Landwirtschaftlichen Gewerbes durch die Stiftung Lebendige Höfe zu erteilen.

Ein Entscheid für den Mehrwert der biologischen Landwirtschaft

Die Selbstbewirtschaftung ist die wichtigste Voraussetzung, damit die Bewilligung für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes erteilt werden kann. Gemäss Art. 64 Abs. 1 Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ist bei fehlender Selbstbewirtschaftung die Bewilligung zu erteilen, wenn der Erwerber einen wichtigen Grund nachweist.

Die Stiftung führte an, dass biologische und biodynamische Bewirtschaftung lange Zeitbogen erfordert, um erfolgreich zu sein. Das Ziel der Stiftung, die bereits erreichte Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und durch weitere biologische Bewirtschaftung zu verbessern, erfordert lange Zeitbogen, um erfolgreich zu sein. Als Nachweis der „langen Zeitbogen“ stützte sich die Stiftung dabei auf die umfassende Studie „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“, Thünen Report 65 (Januar 2019). Der Studie zufolge ist der Biolandbau dem Nicht-Biolandbau am deutlichsten überlegen bei der Biodiversität. Mit Blick auf die Erhaltung von Pflanzenarten bietet der Biolandbau laut der Studie zu 91 Prozent höhere Leistungen als der Nicht-Biolandbau.

Weil der Aufbau einer höheren Biodiversität nur über einen langen, dauernden und vielschichtigen Prozess erreichbar ist, war der wichtige Grund für eine Erwerbsbewilligung nachgewiesen. In der Folge hat das Landwirtschaftsamt die Erwerbsbewilligung unter Auflagen erteilt. Unter anderem wurden folgende Auflagen erlassen:

  • Die Stiftung verpachtet das Land und gibt die Gebäude an Selbstbewirtschafter*innen ab, welche über eine landwirtschaftliche Ausbildung verfügen.
  • Der Buchwert der landwirtschaftlichen Grundstücke muss stets mehr als 50 % der Stiftungsaktiven ausmachen.
  • Die Stiftung kann einzelne Grundstücke nur kaufen, wenn der Erwerb dazu dient, das Gewerbe zu erhalten oder strukturell zu verbessern.
  • Die Stiftung muss die Erfüllung der Auflagen periodisch nachweisen.

Modell des Hoferwerbs durch die Stiftung und der Verpachtung an SelbstbewirtschafterInnen der GmbH:

  1. Der Landwirtschaftliche Betrieb wird von der Stiftung Lebendige Höfe als Ganzes käuflich erworben. Dadurch wird die Stiftung Eigentümerin des gesamten landwirtschaftlichen Gewerbes.
  2. Auf dem landwirtschaftlichen Gewerbe wird durch die Stiftung eine Baurechtsparzelle errichtet, welche sämtliche Gebäude umfasst.
  3. Die Pächter des Gewerbes werden verpflichtet, eine Pächter-GmbH zu gründen (Stimm- und Gesellschaftsanteil werden zu 75% durch Selbstbewirtschafter gehalten)
  4. Der Baurechtsvertrag und der Pachtvertrag werden von der Stiftung mit der Pächter-GmbH abgeschlossen.
  5. Der Baurechtsvertrag und der Pachtvertrag gelten als untrennbar. Die Verträge sind entsprechend bezeichnet und im Grundbuch als Einheit des betreffenden landwirtschaftlichen Gewerbes eingetragen.

Damit die Stiftung weitere Höfe erwerben kann, ist sie auf Spenden, zinslose Darlehen und Legate angewiesen.

www.lebendigehoefe.ch