Seit dem Spätsommer 2024 stieg die Zahl an nachgewiesenen Blauzungen-Infektionen in der Schweiz rasant an. Die Krankheit wird durch Insekten übertragen und ist für den Menschen nicht gefährlich.

In den Demeter-Richtlinien gibt es kein generelles Impfverbot. Erlaubt sind alle Blauzungen-Impfstoffe, die über eine Zulassung von Swissmedic verfügen.

Biodynamische Landwirt*innen sind frei in der Entscheidung, ob sie von einer Impfung Gebrauch machen möchten.