Jeder Demeter-Hahn hat ein Recht auf Leben: Der Verein für biologisch-dynamische Landwirtschaft spricht sich mit einem klaren Ja zu der Richtlinienänderung im Bereich Geflügelhaltung aus. Damit wird ab 2019 jedes Demeter-Ei von einem Huhn stammen, dessen Bruder leben darf. Damit macht sich Demeter Schweiz für eine ethisch vertretbare Geflügelwirtschaft stark.
Am 2. Juli wurde anlässlich der Hauptversammlung des Vereins für biologisch-dynamische Landwirtschaft auf dem Ekkharthof in Lengwil-Oberhofen von den Stimmberechtigten entschieden, die „Hahn im Glück“-Projekt-Richtlinien in die Demeter-Anbau-Richtlinien aufzunehmen. Bei Demeter Schweiz wird damit in Zukunft die gleiche Anzahl Hähnchen aufgezogen, wie Legehennen auf den Demeter-Betrieben eingestallt sind. Die Hähnchen werden gemästet, geschlachtet und als Junghahnfleisch verkauft. Ihre Existenz ist nicht nutzlos, sondern dient der menschlichen Ernährung.
Tierwohl und Respekt vor dem Leben gehören zu den Grundsätzen der biologisch-dynamischen Landwirtschaft. Im Fokus der Demeter-Geflügelhaltung steht eine sich selbst tragende, auf Familienbetrieben basierende Geflügelwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung, möglichst inländischer Futtergrundlage und grösstmöglichem Tierwohl.
Als nächster Schritt steht die Züchtung von Demeter-Legehennen für die biodynamische Haltung an, bei denen Legeleistung und Fleischansatz ausgewogen sind und die das möglichst vom eigenen Hof stammende Futter besser verwerten können.
Bereits seit letztem Jahr sind „Hahn im Glück“-Eier und -Junghahnfleisch von den Projekt-Partnerbetrieben auf dem Markt und erfreuen sich bei den Konsumenten grosser Beliebtheit. Siehe auch www.hahnimglueck.ch. Mit einer Übergangsfrist gelten diese Richtlinien für alle Demeter-Betriebe, die Legehennen halten ab 1.1.2019.
Alle an der HV verabschiedeten Richtlinienänderung finden Sie hier.